Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu unseren psychotherapeutischen Dienstleistungen und wie wir Ihnen helfen können.
Über die pta
Wird sofortige Hilfe benötigt – in akuten Krisensituationen, beim Gedanken, nicht mehr leben zu wollen, oder bei drohender Gewalt –, müssen wir auf spezialisierte Dienste verweisen.
Die pta wurde aus einer Kooperation der ÖGK (damals WGKK) und dem Österreichischen Arbeitskreis für Gruppentherapie und Gruppendynamik (ÖAGG) gegründet. Der ÖAGG ist der größte anerkannte Ausbildungsverein für Psychotherapie in Österreich und besonders auf die Erforschung und die Anwendung von Gruppendynamik und Gruppenpsychotherapie fokussiert.
Gruppenpsychotherapie kann Ihnen helfen, sich selbst besser zu verstehen und neue Wege im Umgang mit anderen zu finden. Der ÖAGG beschreibt in seinen Leitlinien, warum Gruppentherapie besonders wirksam ist:
- Gemeinsam statt allein: In der Gruppe erleben Sie, dass andere ähnliche Herausforderungen haben. Das kann entlastend und stärkend wirken.
- Spiegel und Resonanz: Sie erhalten Rückmeldungen von anderen, die Ihnen helfen können, sich selbst klarer zu sehen und neue Perspektiven zu gewinnen.
- Soziale Fähigkeiten stärken: In der Gruppe können Sie üben, sich mitzuteilen, zuzuhören, Grenzen zu setzen und Konflikte konstruktiv zu lösen.
- Vielfalt: Unterschiedliche Erfahrungen und Sichtweisen bereichern den Austausch und fördern gegenseitiges Verständnis.
- Aktives Mitgestalten: Gruppentherapie lebt von Ihrer Beteiligung. Sie sind nicht nur Zuhörer:in, sondern Teil eines gemeinsamen Prozesses.
Wachstum im Miteinander: Persönliche Entwicklung gelingt besonders gut im Kontakt mit anderen – getragen von einem wertschätzenden, humanistischen Menschenbild.
- Angst- und affektiven Störungen (z. B. Depression)
- psychischen Beschwerden aufgrund von belastenden Ereignissen und Traumafolgestörungen
- psychischen Überlastungen (u. a. „Burnout“)
- psychischen Belastungen in Folge einer Covid-Erkrankung (Long/Post Covid)
- psychotischem Erleben und Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis
- psychosomatischen Beschwerden
Zu den meisten Schwerpunkten werden mehrere Gruppen geführt. Dadurch kann es eine weitere Differenzierung geben, z. B. nach dem Alter der Patient:innen, dem Geschlecht der Therapeut:innen oder dem Geschlecht der Patient:innen. Je nach Bedarf unserer Patient:innen und je nach Auslastung kommt es immer wieder zu sanften Veränderungen in den Angeboten und Gruppenzusammensetzungen.
Zurzeit führen wir keine Gruppen mit Schwerpunkt Suchterkrankungen. Wir bieten zurzeit auch keine Therapien für Kinder- und Jugendliche an (Ausnahme: innerhalb der Familientherapie).
- Erfahrung im institutionellen Bereich (z. B. in psychiatrischen Krankenhäusern/Abteilungen),
- Erfahrungen mit psychischen Störungen gem. ICD 10,
- Erfahrungen in der Operationalisierten Psychodynamischen Diagnostik und
- fünf Jahre Erfahrung mit Gruppenpsychotherapie verfügen.
Unsere Privatleistungen werden zurzeit von Psychotherapeut:innen in (Fach-)Ausbildung unter (Lehr-)Supervision erbracht. Die Ausbildung zum Psychotherapeuten / zur Psychotherapeutin dauert viele Jahre, insbesondere bis zur Erlangung der Berechtigung zur vollständig selbständigen Berufsausübung durch Eintragung in die Psychotherapeut:innen-Liste des Bundesministeriums. Lange vor dieser Eintragung sind angehende Psychotherapeut:innen gesetzlich (PthG) dazu berechtigt und verpflichtet, selbständig Psychotherapien durchzuführen bzw. psychotherapeutische Leistungen zu erbringen, allerdings unter Supervision durch Lehr-Psychotherapeut:innen/Supervisor:innen der jeweiligen Ausbildungseinrichtung. Die enge Zusammenarbeit mit unserer Eigentümer-Organisation ÖAGG, der größten anerkannten psychotherapeutischen Ausbildungsorganisation in Österreich, bietet ein solides Fundament zur Qualitätssicherung in diesem Bereich.
Der Bogen der „Herkunftsberufe“ unserer Psychotherapeut:innen spannt sich von Sozialarbeit, Pädagogik, Psychologie, Psychotherapiewissenschaft, Sozialwissenschaften und Theaterpädagogik über Rechtswissenschaft, Betriebswirtschaft, Politikwissenschaft, Rechnungswesen bis hin zu Möbel- und Innenausbau, Medizin, Sportwissenschaft, Kommunikationswissenschaft und Philosophie – ein ungemein breites Spektrum an Lebenserfahrungen und Ausbildungen.
Die Ausbildung zum Psychotherapeuten / zur Psychotherapeutin dauert viele Jahre. Lange vor der Berechtigung zur vollständig selbständigen Berufsausübung sind angehende Psychotherapeut:innen gesetzlich (PthG) dazu berechtigt und verpflichtet, selbständig Psychotherapien durchzuführen bzw. psychotherapeutische Leistungen zu erbringen – unter Supervision durch Lehr-Psychotherapeut:innen/Supervisor:innen der jeweiligen Ausbildungseinrichtung. Unsere Privatleistungen werden zurzeit von Psychotherapeut:innen in (Fach-)Ausbildung unter (Lehr-)Supervision erbracht. Die enge Zusammenarbeit mit dem ÖAGG, der größten anerkannten psychotherapeutischen Ausbildungsorganisation in Österreich, sichert die Qualität in diesem Bereich.
Unsere Räumlichkeiten befinden sich im 3. bis 5. Liftstock und sind barrierefrei zugänglich (per Aufzug, Plattformlift bzw. Rollstuhlrampe). Es gibt prinzipiell keine Hindernisse für die Teilnahme mobilitätseingeschränkter Personen, sofern die Teilnahme einmal wöchentlich und im üblichen Rahmen (Sesselkreis, zumindest sitzend) möglich ist. Über besonderes Mobiliar, Schwerlastsessel etc. verfügen wir zurzeit nicht.
Personen mit eingeschränkter Mobilität bitten wir vor einem ersten persönlichen Besuch um Kontaktaufnahme bezüglich genauer Informationen zum barrierefreien Zugang.
Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet, eine Ausnahme stellen Assistenzhunde oder therapiebegleitende Hunde dar. Personen, die auf die Begleitung durch einen Assistenzhund angewiesen sind, bitten wir vor einem ersten persönlichen Besuch um Kontaktaufnahme bzw. einen Hinweis darauf im Informationsgespräch, um uns die entsprechende Planung zu erleichtern.
Begleitpersonen, insbesondere Minderjährige, dürfen nicht zur Therapie mitkommen, außer zur Teilnahme an der Familienpsychotherapie.
Sofern es für die Teilnahme an der Therapie unerlässlich ist, sind persönliche Assistent:innen nach Rücksprache mit der Therapieleitung von dieser Regelung ausgenommen.
Ja, an der pta steht den Patient:innen und Gästen während ihres Aufenthalts kostenloses WLAN zur Verfügung.
Öffentliche Fahrradständer finden sich in unmittelbarer Nähe rund um unser Gebäude. Das Abstellen sperriger Gegenstände (Fahrräder, E-Scooter, Roller etc.) ist im gesamten Gebäude verboten. Ausgenommen sind Gehhilfen und Rollstühle, sofern keine Fluchtwege versperrt werden.
Organisatorisches rund um die pta
Unsere Kolleg:innen am Empfang stehen Ihnen persönlich und telefonisch zur Verfügung: Mo–Do (werktags) 8–12 Uhr, 13–18 Uhr, Fr (werktags) 8–14 Uhr
An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen haben wir geschlossen, im Sommer und über Weihnachten ist jeweils für zwei Wochen geschlossen. Informationen zu den Schließzeiten entnehmen Sie auch dem News-Bereich.
Siehe Kontaktinformationen.
An Wochenenden und Feiertagen haben wir geschlossen, es findet kein Therapiebetrieb statt.
Wir bemühen uns, Patient:innen zeitnah einem unserer psychotherapeutischen Angebote zuzuteilen – unabhängig davon, ob es sich um Kassen- oder Privatleistungen handelt. Üblicherweise ist ein Einstieg in unsere Angebote auch sehr kurzfristig möglich; wir informieren Sie natürlich, sollte es für das in Frage kommende Angebot gerade Wartezeiten oder eine Warteliste geben.
Auch die Inanspruchnahme von psychotherapeutischen Angeboten unterliegt mitunter Saisonalitäten, weshalb es bis zum Therapieeinstieg manchmal zu Wartezeiten kommt. Bitte melden Sie sich so frühzeitig wie möglich bei uns, wenn Sie psychotherapeutische Unterstützung brauchen!
Für Gruppenpsychotherapie als Kassenleistung gelten folgende Voraussetzungen:
- aufrechte Krankenversicherung bei ÖGK oder KFA Wien
- keine Inanspruchnahme weiterer kassenfinanzierter Psychotherapie-Angebote
- Alter ab 18 Jahren
- Vorliegen einer krankheitswertigen psychischen Diagnose
- Vorliegen einer ärztlichen Bestätigung (zur Inanspruchnahme von Psychotherapie) durch Haus- oder Facharzt / Haus- oder Fachärztin (spätestens nach dem psychotherapeutischen Erstgespräch)
- Bereitschaft zu regelmäßiger, wöchentlicher Teilnahme an der Gruppenpsychotherapie
Für die Inanspruchnahme unserer Privatleistungen brauchen Sie keine ärztliche Bestätigung oder Überweisung; es gelten folgende Voraussetzungen:
- Vorlage eines geeigneten Einkommensnachweises, nicht älter als 3 Monate, z. B. in Form von
- Bezugsabrechnung (z. B. Arbeitsentgelte, Pensionen, Arbeitslosengeld, Reha-Geld)
- Kontoauszügen oder Buchungsbestätigungen
- Alter ab 18 Jahren (Ausnahme Familienpsychotherapie)
Bereitschaft zu regelmäßiger Teilnahme am jeweiligen Psychotherapie-Angebot
Wenn Sie unsere Kassenleistungen in Anspruch nehmen, bringen Sie bitte bei jedem Besuch Ihre eCard mit. Für das Informationsgespräch müssen Sie nichts mitbringen; zum ersten Termin der klinisch-psychologischen Diagnostik, zu einer fachärztlichen Beratung bzw. zum psychotherapeutischen Erstgespräch bringen Sie bitte vorhandene Vorbefunde, Medikamentenlisten etc. mit.
Ja, nach dem Informationsgespräch, jedenfalls vor dem psychotherapeutischen Erstgespräch, bitten wir Sie, die Rahmenbedingungen Ihrer psychotherapeutischen Behandlung an der pta mit Ihrer Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen. Diese Bedingungen sind im sogenannten Patient:innenvertrag zusammengefasst. Sie erhalten ausreichend Zeit, sich mit den Inhalten des Patient:innenvertrags auseinanderzusetzen, und können sich bei Fragen gerne an uns wenden. Selbstverständlich verbleibt eine unterfertigte Kopie des Patient:innenvertrags bei Ihnen.
Eine bestimmte Kleidung ist nicht nötig. Tragen Sie zu Ihren Terminen an der pta alltagstaugliche Bekleidung, in der Sie sich möglichst wohlfühlen. Bedenken Sie, dass Sie in allen unseren Psychotherapieangeboten, insbesondere bei Gruppentherapien, mit anderen Menschen in Kontakt treten – Sie können mit angemessener, sauberer Kleidung dazu beitragen, dass sich alle Menschen an der pta gleichermaßen wohlfühlen. Und natürlich setzen wir Freundlichkeit, Ruhe und Sauberkeit voraus.
Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet, eine Ausnahme stellen Assistenzhunde oder therapiebegleitende Hunde dar. Personen, die auf die Begleitung durch einen Assistenzhund angewiesen sind, bitten wir vor einem ersten persönlichen Besuch um Kontaktaufnahme bzw. einen Hinweis darauf im Informationsgespräch, um uns die entsprechende Planung zu erleichtern.
Begleitpersonen, insbesondere Minderjährige, dürfen nicht zur Therapie mitkommen, außer zur Teilnahme an der Familienpsychotherapie.
Sofern es für die Teilnahme an der Therapie unerlässlich ist, sind persönliche Assistent:innen nach Rücksprache mit der Therapieleitung von dieser Regelung ausgenommen.
Allen Patient:innen steht in den Therapieräumen jederzeit frisches Trinkwasser zur Verfügung. Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist in den Therapieräumlichkeiten und Wartebereichen jedoch generell verboten.
Personen mit akuten, ansteckenden Erkrankungen ist der Zutritt zu unseren Räumlichkeiten nicht gestattet. Steht ein Unwohlsein nicht mit Erkältungssymptomen, körperlichen Erkrankungen etc. in Verbindung, können Sie gern an der Therapie teilnehmen; das aktuelle Befinden kann in der Therapie bearbeitet werden.
Beachten Sie, dass für die Absage von Terminen aufgrund akuter Erkrankung bei rechtzeitiger Bekanntgabe und Bestätigung (z. B. Krankmeldung durch Hausarzt/-ärztin) kein Ausfallshonorar fällig wird.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin ausnahmsweise nicht wahrnehmen können, ist eine rechtzeitige Information wichtig, damit wir diese Zeit z. B. anderen Patient:innen zur Verfügung stellen können.
Wir bitten Sie bei kurzfristigen Verhinderungen (akute Erkrankung, behördliche Termine, unvorhergesehene Betreuungspflichten etc.) um schnellstmögliche Information; bei Vorlage einer Bestätigung fällt in diesen Fällen kein Ausfallshonorar an.
Bitte geben Sie uns in allen anderen Fällen Ihre Verhinderung spätestens 48 Stunden vor Ihrem vereinbarten Termin bekannt (hier finden Sie die Kontaktdaten), ansonsten gilt Ihr Fernbleiben als „unentschuldigt“ und es fällt ein Ausfallshonorar an:
– bei Kassenleistung: € 15 (Gruppentherapietermin) bzw. € 25 (Einzelgesprächstermin, Facharzttermin und klinisch-psychologische Diagnostik)
– bei Privatleistung: Ausfallshonorar in voller Höhe des Sozialtarifs der versäumten Einheit (€ 20 bis € 100)
Achtung: Auch rechtzeitige Absagen sind auf maximal fünf Termine pro Kalenderjahr begrenzt. Sagen Sie Termine (unbestätigt) öfter ab, behalten wir uns vor, Ihre Psychotherapie in Absprache mit dem zugewiesenen Psychotherapeuten / der zugewiesenen Psychotherapeutin zu beenden.
Bei Angeboten aus unseren Kassenleistungen hat Ihre Krankenkasse das Recht, von der pta generelle Auskünfte über den Verlauf Ihrer Behandlung zu verlangen. Die pta erteilt Auskünfte nur auf Verlangen der Krankenkassen! Dieses Auskunftsrecht berechtigt die Sozialversicherungsträger bzw. den kontrollärztlichen Dienst jedoch nicht dazu, in die Behandlung unmittelbar einzugreifen. Darüber hinaus verfügt die pta über keinerlei Daten oder Aufzeichnungen zu den eigentlichen Inhalten Ihrer psychotherapeutischen Sitzungen, weshalb wir darüber auch auf Verlangen keine Auskunft geben könnten.
Davon abgesehen informiert die pta niemals Arbeitgeber, Familienangehörige oder sonstige Dritte über Ihre Psychotherapie – ausgenommen sind gegebenenfalls Erwachsenenvertreter:innen.
Wir unterliegen vielfältigen gesetzlichen Regelungen, die uns eine Erhebung und Dokumentation von Patient:innen-Daten vorschreiben bzw. überhaupt ermöglichen – Psychotherapiegesetz, Psychologengesetz, Kooperationsverträge mit Sozialversicherungsträgern (ÖGK, KFA Wien), Berufskodex für Psychotherapeut:innen des zuständigen Bundesministeriums etc. Die pta erhebt keinerlei Patient:innen-Daten, die über das erforderliche Maß (nach den anzuwendenden Regulatorien bzw. hinsichtlich unserer zu erbringenden Leistungen an Patient:innen bzw. an unsere Kooperationspartner seitens der Sozialversicherung) hinausreichen. Auch verfügt die pta über keinerlei Daten oder Aufzeichnungen zu den eigentlichen Inhalten von psychotherapeutischen Behandlungen.
Insbesondere im Hinblick auf die Löschung von personenbezogenen Daten der von uns betreuten Patient:innen definieren die für unseren Betrieb relevanten Regulatorien auch Aufbewahrungspflichten. Demgemäß sind wir z. B. nach dem Psychotherapiegesetz verpflichtet, grundlegende Daten zu Ihrer psychotherapeutischen Behandlung zehn Jahre aufzubewahren.
Fragen zur Finanzierung
Das ist nicht möglich. Bei Inanspruchnahme eines unserer kassenfinanzierten Angebote sind Sie verpflichtet, etwaige andere kassenfinanzierte Angebote psychotherapeutischer Behandlung (bei anderen Psychotherapeut:innen, Instituten etc.) zu beenden. Gesetzliche Vorgaben und vertragliche Reglements der Sozialversicherungsträger mit der pta erlauben keine parallele Nutzung mehrerer kassenfinanzierter Angebote.
Für unsere Privatleistungen gelten festgelegte Sozialtarife. Die Gruppenpsychotherapie ist jeweils monatlich im Vorhinein zu bezahlen, eine Einzel-, Paar- und Familientherapie ist zum jeweiligen Termin direkt am Empfang zu begleichen.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben entstehen Kosten in Form des Ausfallshonorars:
– bei Kassenleistung: € 15 (Gruppentherapietermin) bzw. € 25 (Einzelgesprächstermin, Facharzttermin und klinisch-psychologische Diagnostik)
– bei Privatleistung: Ausfallshonorar in voller Höhe des Sozialtarifs der versäumten Einheit (€ 20 bis € 100)
Zurzeit bieten wir nur Barzahlung, Kartenzahlung ist nicht möglich. Wir arbeiten daran, diesen Service in Zukunft anbieten zu können; wir bitten um Ihr Verständnis und etwas Geduld.
Bei Bedarf bzw. nach Rücksprache ist auch die Bezahlung per Überweisung möglich.
Kartenzahlung ist momentan nicht möglich. Wir arbeiten daran, diesen Service in Zukunft anbieten zu können, und bitten um Ihr Verständnis und etwas Geduld. Bei Bedarf bzw. nach Rücksprache ist die Bezahlung per Überweisung
möglich, in der Regel bieten wir jedoch zurzeit nur Barzahlung an.
Klinisch-psychologische Diagnostik und fachärztliche Beratungen bieten wir zurzeit nur im Rahmen unserer Kassenleistungen an, wo sie als Bestandteil des Angebots via eCard direkt mit den Sozialversicherungsträgern abgerechnet werden.
Fragen zur klinisch-psychologischen Diagnostik
Die klinisch-psychologische Diagnostik hilft, den Psychotherapeut:innen ein umfassendes, objektives Bild Ihres derzeitigen psychischen Zustandes zur Verfügung zu stellen, damit Ihre Behandlung möglichst passend und effizient erfolgen kann.
Eine klinisch-psychologische Diagnostik gibt es an der pta im Rahmen der Kassenleistungen – sie ist ein vertraglich mit den Krankenkassen vereinbarter, integrierter Bestandteil des Angebots und muss tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Es ist keine besondere Vorbereitung erforderlich. Bitte bringen Sie, sofern vorhanden, bestehende psychologische/psychiatrische/neurologische Befunde, Entlassungsberichte (bei stationären Aufenthalten), Diagnosen, Medikamentenlisten etc. zu Ihrem Termin mit.
Die klinisch-psychologische Diagnostik zu Beginn Ihrer Behandlung an der pta nimmt an einem Termin ca. 2–3 Stunden in Anspruch (Anfangsdiagnostik), weitere Diagnostiktermine im Verlauf Ihrer Behandlung (Verlaufsdiagnostik) benötigen jeweils einen Termin von etwa 1–2 Stunden.
Die klinisch-psychologische Diagnostik soll psychische Probleme und Störungen erkennen. Neben einem Gespräch und einer Anamnese umfasst die Diagnostik unterstützende Tests. Wir setzen bei dieser Diagnostik häufig auf computergestützte Testung mit dem Wiener Testsystem der Firma Schuhfried – hier können Sie sich einen Eindruck davon machen. Außerdem arbeiten wir mit anderen, nicht computerbasierten Tests, z. B. von Hogrefe.
Klinisch-psychologische Diagnostik und fachärztliche Beratungen bieten wir zurzeit nur im Rahmen unserer Kassenleistungen an, wo sie als Bestandteil des Angebots via eCard direkt mit den Sozialversicherungsträgern abgerechnet werden.
Die klinisch-psychologische Diagnostik stellt keine Prüfung dar, es ist kein „Test“ im herkömmlichen Sinn und man kann nicht „gut“ oder „schlecht“ abschneiden. Es geht darum, den Psychotherapeut:innen für die Behandlung ein möglichst umfassendes, objektives Bild Ihres derzeitigen psychischen Zustandes zur Verfügung zu stellen. Die klinisch-psychologische Diagnostik testet (im Sinne einer Messung) mit standardisierten Verfahren und Methoden Personen hinsichtlich bestimmter psychischer Eigenschaften, Fähigkeiten, kognitiver Funktionen, psychischer Beeinträchtigungen und Persönlichkeitsstrukturen. Die Ergebnisse sind für Ihren Psychotherapeuten / Ihre Psychotherapeutin hinsichtlich Ihrer Behandlung wichtig.
Die pta erhebt keine Patient:innen-Daten, die über das erforderliche Maß hinausreichen, auch verfügt die pta über keinerlei Daten oder Aufzeichnungen zu den eigentlichen Inhalten von psychotherapeutischen Behandlungen. Lesen Sie dazu auch: „Was passiert mit meinen Daten?“
Fragen zur fachärztlichen Beratung
Die fachärztlichen Beratungstermine sollen Patient:innen, die unsere Kassenleistungen in Anspruch nehmen, bei der externen Facharzt-Anbindung unterstützen, da bei manchen Diagnosen zusätzlich zur psychotherapeutischen Behandlung eine fachärztliche Behandlung angeraten wird oder sogar vorgeschrieben ist. Die fachärztliche Beratung an der pta kann Ihnen helfen, zeitgerecht einen (externen) Facharzt zu finden, um die kassenfinanzierte psychotherapeutische Behandlung an der pta weiter nutzen zu können.
Bei den von uns angebotenen fachärztlichen Beratungen handelt es sich um keine Behandlung; es werden weder Diagnosen erstellt noch Befunde ausgestellt, es werden auch keine Medikamente verabreicht, verschrieben oder ausgegeben.
Es ist keine besondere Vorbereitung erforderlich. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin, sofern vorhanden, bestehende psychologische/psychiatrische/neurologische Befunde, Entlassungsberichte (bei stationären Aufenthalten), Diagnosen, Medikamentenlisten etc. mit.
Fachärztliche Beratungstermine dauern 50 Minuten.
Klinisch-psychologische Diagnostik und fachärztliche Beratungen bieten wir im Rahmen unserer Kassenleistungen an, wo sie als Bestandteil des Angebots via eCard direkt mit den Sozialversicherungsträgern abgerechnet werden, ebenso wie die psychotherapeutische Behandlung.
Fragen zur Gruppenpsychotherapie
Ab 18 Jahren – unsere Therapieangebote stehen Erwachsenen aller Altersstufen offen. Wir bieten derzeit keine Therapien für Kinder und Jugendliche an, Ausnahme: innerhalb der Familientherapie.
Wir bieten derzeit leider keine Therapien für Kinder und Jugendliche an, mit Ausnahme der Familientherapie. Unsere Therapieangebote stehen Erwachsenen ab 18 Jahren offen.
Unsere Psychotherapie-Gruppen bestehen jeweils aus etwa zehn Personen.
Die pta wurde aus einer Kooperation der ÖGK (damals WGKK) und dem Österreichischen Arbeitskreis für Gruppentherapie und Gruppendynamik (ÖAGG) gegründet. Der ÖAGG ist der größte anerkannte Ausbildungsverein für Psychotherapie in Österreich und besonders auf die Erforschung und die Anwendung von Gruppendynamik/Gruppenpsychotherapie fokussiert.
Gruppentherapie kann Ihnen helfen, sich selbst besser zu verstehen und neue Wege im Umgang mit anderen zu finden. Der ÖAGG beschreibt in seinen Leitlinien, warum Gruppentherapie besonders wirksam ist:
- Gemeinsam statt allein: In der Gruppe erleben Sie, dass andere ähnliche Herausforderungen haben. Das kann entlastend und stärkend wirken.
- Spiegel und Resonanz: Sie erhalten Rückmeldungen von anderen, die Ihnen helfen können, sich selbst klarer zu sehen und neue Perspektiven zu gewinnen.
- Soziale Fähigkeiten stärken: In der Gruppe können Sie üben, sich mitzuteilen, zuzuhören, Grenzen zu setzen und Konflikte konstruktiv zu lösen.
- Vielfalt: Unterschiedliche Erfahrungen und Sichtweisen bereichern den Austausch und fördern gegenseitiges Verständnis.
- Aktives Mitgestalten: Gruppentherapie lebt von Ihrer Beteiligung. Sie sind nicht nur Zuhörer:in, sondern Teil eines gemeinsamen Prozesses.
Wachstum im Miteinander: Persönliche Entwicklung gelingt besonders gut im Kontakt mit anderen – getragen von einem wertschätzenden, humanistischen Menschenbild.
Aktuell führen wir Gruppen mit folgenden Schwerpunkten bzw. für Patient:innen mit …
- Angst- und affektiven Störungen (z. B. Depression)
- psychischen Beschwerden aufgrund von belastenden Ereignissen und Traumafolgestörungen
- psychischen Überlastungen (u. a. „Burnout“)
- psychischen Belastungen in Folge einer Covid-Erkrankung (Long/Post Covid)
- psychotischem Erleben und Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis
- psychosomatischen Beschwerden
Zu den meisten Schwerpunkten werden mehrere Gruppen geführt. Dadurch kann es eine weitere Differenzierung geben, z. B. nach dem Alter der Patient:innen, dem Geschlecht der Therapeut:innen oder dem Geschlecht der Patient:innen. Je nach Bedarf unserer Patient:innen und je nach Auslastung kommt es immer wieder zu sanften Veränderungen in den Angeboten und Gruppenzusammensetzungen.
Im Bereich der Kassenleistungen sind an der pta zurzeit über 25 Psychotherapeut:innen tätig, die zusammen drei von vier Clustern der Psychotherapie-Ausrichtung in Österreich bzw. mehr als ein Drittel aller gesetzlich zugelassenen Therapieschulen abdecken. Konkret sind unsere Psychotherapeut:innen überwiegend dem Cluster der Humanistischen Therapie sowie zu je knapp einem Drittel den Clustern Psychoanalytisch-Psychodynamische Therapie bzw. Systemische Therapie zuzuordnen. Einige Therapeut:innen sind in mehreren psychotherapeutischen Schulen ausgebildet.
Aktuell finden sich bei uns Therapeut:innen aus folgenden Fachrichtungen: Dynamische Gruppenpsychotherapie, Existenzanalyse, Gruppenpsychoanalyse, Integrative Gestalttherapie, Integrative Therapie, Konzentrative Bewegungstherapie, Psychodrama, Systemische Familientherapie.
Im Bereich unserer Privatleistungen können wir einen ähnlich breiten methodischen Zugang abdecken, wobei das methodische Spektrum im Zeitverlauf stärker variiert. Das liegt daran, dass wir – als seitens des Bundesministeriums gelistete praktische Ausbildungseinrichtung für Psychotherapie – die maximale Einsatzzeit unserer Psychotherapeut:innen in (Fach-)Ausbildung unter (Lehr-)Supervision in unserer Organisation begrenzen, um – im Einklang mit den Anforderungen unseres Eigentümers als größter psychotherapeutischer Ausbildungsvereinigung – einer möglichst großen Zahl an Psychotherapeut:innen die Möglichkeit zu bieten, praktische Therapieerfahrung zu sammeln und psychotherapeutisch im institutionellen Rahmen zu wirken.
Auch im Rahmen unserer Privatleistungen decken wir drei von vier Clustern der Psychotherapieausbildung und rund ein Drittel aller gesetzlich zugelassenen Therapieschulen ab. Zurzeit verteilen sich unsere Kolleg:innen in diesem Bereich zu knapp 80 % auf die Humanistische Therapie, zu 14 % auf die Psychoanalytisch-Psychodynamische Therapie und zu 7 % auf die Systemische Therapie. (Stand Q4 2025)
Ja. Psychotherapeut:innen sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (§45 PthG 2024 idgF), darüber hinaus verpflichtet die pta sämtliche Mitarbeiter:innen auf Verschwiegenheit nach dem Psychotherapiegesetz – auch jene, die keine psychotherapeutischen Aufgaben wahrnehmen.
Jede:r Psychotherapeut:in an der pta legt mit seinen/ihren Patient:innen gewisse verbindliche Regeln für die Therapieeinheiten fest (insbesondere „Gruppenregeln“), darunter findet sich üblicherweise auch die Vereinbarung, dass über die Themen und Inhalte der jeweiligen Sitzungen mit Dritten, externen Personen, Partner:innen, Familienangehörigen etc. nicht gesprochen werden darf bzw. Informationen anderer Patient:innen mit Dritten nicht geteilt werden dürfen.
Alle Patient:innen der pta verpflichten sich durch Unterzeichnung des Patient:innenvertrags dazu, die vom jeweiligen Psychotherapeuten / von der jeweiligen Psychotherapeutin etablierten Gruppenregeln bzw. Therapieregeln einzuhalten.
Wir arbeiten daran, eine Verschwiegenheitspflicht von Patient:innen in Zukunft noch klarer zu definieren und eigenständig im allgemeinen Patient:innenvertrag festzuschreiben – unabhängig von den mit den Psychotherapeut:innen festgelegten Regeln.
- Erstgespräch (= Einzelgespräch): 50 Minuten
- Gruppentherapie (Kasse/privat): 90 Minuten
- Einzelgespräch (therapiebegleitend, Kasse): 50 Minuten
- Paar-/Familientherapie (privat): 90 Minuten
- Einzeltherapie (privat): 50 Minuten
- klinisch-psychologische Diagnostik: 2–3 Stunden
- fachärztliche Beratung: 50 Minuten
Gruppenpsychotherapie-Sitzungen finden wöchentlich statt, Einzel-, Paar- und Familienpsychotherapieeinheiten wöchentlich bzw. 14-tägig. Klinisch-psychologische Diagnostik und fachärztliche Beratung gibt es nach Bedarf (aktuell nur Kassenleistung).
- Kontaktaufnahme (Telefon/E-Mail)
- Informationsgespräch
- Terminvereinbarung für ein psychotherapeutisches Erstgespräch
- bei Erfüllen der Voraussetzungen: Einstieg in das jeweilige Psychotherapie-Angebot
Für Gruppenpsychotherapie als Kassenleistung gelten folgende Voraussetzungen:
- aufrechte Krankenversicherung bei ÖGK oder KFA Wien
- keine Inanspruchnahme weiterer kassenfinanzierter Psychotherapie-Angebote
- Alter ab 18 Jahren
- Vorliegen einer krankheitswertigen psychischen Diagnose
- Vorliegen einer ärztlichen Bestätigung (zur Inanspruchnahme von Psychotherapie) durch Haus- oder Facharzt / Haus- oder Fachärztin (spätestens nach dem psychotherapeutischen Erstgespräch)
- Bereitschaft zu regelmäßiger, wöchentlicher Teilnahme an der Gruppenpsychotherapie
Für die Inanspruchnahme unserer Privatleistungen brauchen Sie keine ärztliche Bestätigung oder Überweisung; es gelten folgende Voraussetzungen:
- Vorlage eines geeigneten Einkommensnachweises, nicht älter als 3 Monate, z. B. in Form von
- Bezugsabrechnung (z. B. Arbeitsentgelte, Pensionen, Arbeitslosengeld, Reha-Geld)
- Kontoauszügen oder Buchungsbestätigungen
- Alter ab 18 Jahren (Ausnahme Familienpsychotherapie)
Bereitschaft zu regelmäßiger Teilnahme am jeweiligen Psychotherapie-Angebot
Zurzeit bieten wir zwar fachärztliche Beratung an (siehe „Fragen zu fachärztlicher Behandlung„), das entspricht aber keiner ärztlichen Behandlung, weswegen auch hier keine Medikamente verordnet, verabreicht oder ausgegeben werden.
Wir erfragen vor Therapieeinstieg bzw. im weiteren Verlauf allerdings, welche ärztlich verordnete Medikation (regelmäßig) eingenommen wird, da dies eine relevante Information für die psychotherapeutische Behandlung ist.
Wie bei jeder Krankenbehandlung können auch im Rahmen der Psychotherapie Nebenwirkungen auftreten. Häufige Nebenwirkungen sind Phasen, in denen es Ihnen schlechter geht, Phasen, in denen Sie sich selbst überschätzen, sowie Phasen, in denen Sie an sich selbst zweifeln oder auch ungewünschte Veränderungen in sozialen Beziehungen erleben. Bitte besprechen Sie Nebenwirkungen unbedingt mit Ihrer Psychotherapeutin / Ihrem Psychotherapeuten.
Fragen zum Ablauf
- Kontaktaufnahme (Telefon/E-Mail)
- Informationsgespräch
- Terminvereinbarung für ein psychotherapeutisches Erstgespräch
bei Erfüllen der Voraussetzungen: Einstieg in das jeweilige Psychotherapie-Angebot
Das Informationsgespräch stellt den ersten Kontakt zwischen Ihnen und der pta dar. Es handelt sich um keine Behandlung und kein therapeutisches Gespräch – es geht um die Klärung von Rahmenbedingungen, damit wir den Menschen, die unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, die passenden Angebote zukommen lassen können.
Im Informationsgespräch schildern Sie uns Ihren Bedarf bzw. Ihre Motivation, warum Sie psychotherapeutische Hilfe suchen, und wir klären grundlegende Erfordernisse (z. B. ob und welche Krankenversicherung vorliegt, zu welchen Zeiten eine Therapieteilnahme möglich/gewünscht wäre etc.). Sie erhalten auch erste Informationen zum Ablauf an der pta und vereinbaren Termine für die nächsten Schritte.
Wir können Sie im Informationsgespräch noch nicht therapeutisch behandeln bzw. auf Symptome im Detail eingehen – aber wir sondieren mit der Information jene Angebote und Möglichkeiten aus unserem Portfolio, die voraussichtlich in Frage kommen.
Das psychotherapeutische Erstgespräch dient dem ersten Kennenlernen zwischen dem zugewiesenen Psychotherapeuten / der zugewiesenen Psychotherapeutin und dem Patienten bzw. der Patientin. Symptome, Beschwerden und Erkrankungen werden ebenso besprochen wie das Behandlungsziel und die Rahmenbedingungen des konkreten Angebots (Gruppenregeln, die Arbeitsweise des Therapeuten oder der Therapeutin). Absageregelungen und Patient:innenvertrag werden nochmals besprochen und offene Fragen des Patienten / der Patientin geklärt.
Die Therapie kann jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden. Wir raten allerdings dazu, einen Beendigungswunsch vorab mit dem zugeordneten Psychotherapeuten / der zugeordneten Psychotherapeutin und/oder der pta zu besprechen, um einer vorschnellen Beendigung „aus der Emotion heraus“ und dem Verlust des Therapieplatzes vorzubeugen. Der psychotherapeutische Prozess kann fordernd sein, was in manchen Phasen auch zu Verschlechterungen von Symptomen oder Gefühlen führen kann. In solchen Phasen kann man den Wunsch haben, die Therapie „fluchtartig“ zu verlassen, obwohl die bewusste Auseinandersetzung mit Symptomen, Ängsten, Problemen etc., also die Fortsetzung der Therapie, zu einer Verbesserung führen würde.
Die regelmäßige und verbindliche Teilnahme an Psychotherapie-Terminen ist nötig – zur Erreichung Ihrer Therapieziele, aber auch als Bedingung für die Finanzierung Ihrer Therapie seitens der Sozialversicherungsträger.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin ausnahmsweise nicht wahrnehmen können, ist eine rechtzeitige Information wichtig, damit wir diese Zeit z. B. anderen Patient:innen zur Verfügung stellen können.
Wir bitten Sie bei kurzfristigen Verhinderungen (akute Erkrankung, behördliche Termine, plötzliche Betreuungspflichten etc.) um schnellstmögliche Information; bei Vorlage einer Bestätigung fällt in diesen Fällen kein Ausfallshonorar an.
Bitte geben Sie uns in allen anderen Fällen Ihre Verhinderung spätestens 48 Stunden vor Ihrem vereinbarten Termin bekannt (hier finden Sie die Kontaktdaten), ansonsten gilt Ihr Fernbleiben als „unentschuldigt“ und es fällt ein Ausfallshonorar an:
– bei Kassenleistung: € 15 (Gruppentherapietermin) bzw. € 25 (Einzelgesprächstermin, Facharzttermin und klinisch-psychologische Diagnostik)
– bei Privatleistung: Ausfallshonorar in voller Höhe des Sozialtarifs der versäumten Einheit (€ 20 bis € 100)
Achtung: Auch rechtzeitige Absagen sind auf maximal fünf Termine pro Kalenderjahr begrenzt. Sagen Sie Termine (unbestätigt) öfter ab, behalten wir uns vor, Ihre Psychotherapie in Absprache mit dem zugewiesenen Psychotherapeuten / der zugewiesenen Psychotherapeutin zu beenden.
Das kann nicht pauschal beantwortet werden – es gilt: so lange wie nötig, so kurz wie möglich. Im Bereich der Kassenleistungen spielt auch die jeweilige Bewilligungsdauer eine Rolle oder welche Angebote über die Kasse zuvor schon beansprucht wurden.
Die Dauer ist grundsätzlich individuell und abhängig von der Erkrankung bzw. den Beschwerden und den mit dem Therapeuten / der Therapeutin vereinbarten Zielen. Deshalb gibt es immer wieder Wechsel in der Personenzusammensetzung der Gruppen – allerdings eher kontinuierlich und selten abrupt (sogenannte „slow open groups“).
So viel Gestaltungsspielraum können wir leider nicht bieten, weder als Kassen- noch als Privatleistung. Die an der pta vor allem verwendete Methode ist die Gruppentherapie, die Person des Therapierenden und die konkrete Therapieschule richten sich jedoch nach den verfügbaren passenden Gruppen.
Was die Therapiezeit betrifft, fragen wir natürlich nach der zeitlichen Verfügbarkeit von Patient:innen und können im besten Fall mehrere Angebote (Gruppen mit gleichem Schwerpunkt zu unterschiedlichen Zeiten) bieten.
Im Falle der Einzel-, Paar-, Familientherapie besteht für die Patient:innen etwas mehr Freiraum, letztlich aber hängt auch hier alles davon ab, welche möglichen Zeitflächen sich bei Patient:innen und Therapeut:innen passend überschneiden.
Der psychotherapeutische Prozess braucht eine möglichst große Übereinstimmung zwischen Erwartungshaltungen und Bedürfnissen der Patient:innen und den psychotherapeutischen Angeboten – aber nicht jedes Setting ist für jeden Patienten und jede Patientin passgenau. Es kommt auch vor, dass sich zwischen Beteiligten – Therapeut:innen auf der einen und Patient:innen auf der anderen Seite bzw. zwischen den Patient:innen einer Gruppe – keine oder nicht die gewünschte psychotherapeutische Arbeitsbeziehung entwickeln lässt. Es kann sich also ergeben, dass Patient:innen ein bestimmtes Behandlungsangebot ablehnen oder nicht weiterführen möchten.
Wir bitten Sie in diesen Fällen um eine Kontaktaufnahme mit uns, um Ihr Anliegen zu klären, eventuell auch nach Rücksprache mit dem/der aktuell zugewiesenen Psychotherapeut:in bzw. der Therapieleitung. Wir sind bemüht, gemeinsam mit unseren Patient:innen jenes unserer Angebote zu finden, das eine Behandlung und die Arbeit an den Therapiezielen ermöglicht, sind uns aber bewusst, dass in manchen Fällen und Konstellationen die pta nicht über das passende Angebot verfügt. Nach Möglichkeit und Wunsch stehen wir Ihnen mit Informationen und Beratung für Alternativen bei anderen Instituten zur Seite.
Einzelgespräche sind ergänzende Gespräche zur Gruppenpsychotherapie als Teil unserer Kassenleistungen. Sie stellen keine eigene Therapieform dar, sondern sind seitens der Krankenversicherungen vorgesehen zur Vorbereitung, Abklärung bzw. zwischenzeitlichen Stabilisierung in Bezug auf die laufende Gruppentherapie. Über Bedarf und Durchführung von Einzelgesprächen entscheidet der/die zugewiesene Psychotherapeut:in. Einzelgespräche bieten die Möglichkeit, Themen oder Anliegen, die sich während der Gruppentherapie ergeben, vertieft zu besprechen und innerhalb der Gruppentherapie bearbeitbar zu machen.
Eine Verhinderung über einen längeren Zeitraum (z. B. mehrere Wochen aufgrund eines geplanten Reha-Aufenthaltes oder eines anderen stationären Aufenthaltes) ist vorab bekanntzugeben. Solche längerfristigen Unterbrechungen Ihres Psychotherapieverlaufs, die vorher bekanntgegeben wurden, verlängern die maximal mögliche Psychotherapielaufzeit entsprechend.
Geplante Reha-, Kur- oder andere stationäre Aufenthalte dürfen dem Therapiefortschritt an der pta nicht entgegenstehen – ein Therapieeinstieg an der pta könnte erst nach dem stationären Aufenthalt sinnvoll sein, mitunter sollte eine unterbrochene Therapie nach dem stationären Aufenthalt neu begonnen werden.
Grundsätzlich können Sie eine Therapie jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Wir raten allerdings dazu, einen Beendigungswunsch vorab mit dem zugeordneten Psychotherapeuten / der zugeordneten Psychotherapeutin und/oder der pta zu besprechen, um einer vorschnellen Beendigung „aus der Emotion heraus“ und dem Verlust des Therapieplatzes vorzubeugen.
Gruppenpsychotherapie ist eine mittel- bis langfristige Form der Psychotherapie, keine psychologische Erste Hilfe oder Hilfe bei akuten Krisenzuständen. Zudem können wir die Expertise unserer klinischen Psycholog:innen und unserer Psychotherapeut:innen betriebsbedingt nicht rund um die Uhr anbieten.
Wird außerhalb der Therapie akute Hilfe benötigt, müssen wir auf spezialisierte Dienste verweisen (Psychosozialer Dienst, Telefonseelsorge u. a.).