Der klinische Psychologe, Gesundheitspsychologe, Psychotherapeut, Gruppenpsychoanalytiker und Lehrtherapeut des ÖAGG Heinrich Bartuska war maßgeblich mitbeteiligt an der Entstehung des Psychotherapiegesetzes, zudem war er Gutachter für die Eintragung in die erste Psychotherapeut:innenliste. Sein jahrzehntelanges Wirken umfasste unter anderem das Europäische Zertifikat für Psychotherapie und die erste fachliche Leitung einer Versorgungsambulanz für Gruppenpsychotherapie (der psychotherapeutischen Ambulanz der ÖAGG).